# DIN EN 527: was die Norm für Büro-Schreibtische regelt

Quelle: https://sitzundtisch.de/blog/din-en-527-schreibtisch
Veröffentlicht: 2026-10-11
Herausgeber: Sitz & Tisch

**Kurz gesagt:** Die DIN EN 527 ist die europäische Norm für Büro-Arbeitstische. Teil 1 regelt Maße, Teil 2 die Anforderungen an Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit. Sie sagt, wie ein Tisch gebaut und geprüft sein soll, aber nicht, dass ein Arbeitsplatz höhenverstellbar sein muss. Eine allgemeine Pflicht zum Stehschreibtisch gibt es in Deutschland nicht.

Bei Büroschreibtischen und Stehschreibtischen taucht oft der Hinweis „nach DIN EN 527“ auf. Gleichzeitig fragen sich viele, ob ihr Arbeitgeber einen höhenverstellbaren Tisch stellen muss und welche Rolle die DGUV dabei spielt. Dieser Artikel erklärt, was die Norm abdeckt, wie sie sich zu Arbeitsschutzregeln verhält und was ein Normhinweis beim Kauf wirklich bedeutet. Er bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung.

## Aufbau der Norm: Maße und Sicherheit

Die DIN EN 527 trägt den Titel „Büromöbel, Büro-Arbeitstische“ und gliedert sich in Teile. **Teil 1** legt Maße fest, etwa für die Höhe der Arbeitsfläche und den Beinraum. Dabei unterscheidet die Norm Tischtypen nach fester Höhe, einstellbarer Höhe und Sitz-Steh-Tischen, die sich während der Nutzung zwischen Sitz- und Stehhöhe verstellen lassen. **Teil 2** beschreibt Anforderungen an Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit, zum Beispiel Standsicherheit, Belastbarkeit der Platte und Schutz vor Quetsch- und Scherstellen. In älteren Ausgaben standen die Prüfverfahren in einem eigenen **Teil 3**.

Die konkreten Zahlenwerte und Prüflasten stehen in der jeweils gültigen Ausgabe. Wer sie im Detail braucht, etwa für eine Ausschreibung, bezieht die Norm bei DIN Media. Eine kurze Einordnung neben DIN EN 1335 und dem GS-Zeichen bietet die [Normen-Übersicht](https://sitzundtisch.de/tools/normen-uebersicht).

## Was ein Normhinweis beim Kauf aussagt

Steht in einer Produktbeschreibung „nach DIN EN 527“, bedeutet das zunächst nur, dass der Hersteller sich auf die Norm bezieht. Belastbar wird die Angabe durch einen Prüfnachweis, etwa eines unabhängigen Prüfinstituts. Fragen Sie im Zweifel danach. Ein GS-Zeichen zeigt, dass eine zugelassene Stelle die Sicherheit geprüft hat; über Ergonomie oder Komfort sagt es nichts aus.

Elektrisch höhenverstellbare Tische tragen zusätzlich ein CE-Zeichen für die elektrischen Bauteile. Auch das ist ein Sicherheitsnachweis, keine Aussage über Stabilität im Stehbetrieb oder über die Qualität der Mechanik.

| Angabe | Deckt ab | Sagt nicht aus |
| --- | --- | --- |
| DIN EN 527 | Maße, Sicherheit, Festigkeit, Dauerhaltbarkeit | Komfort, persönliche Passform |
| GS-Zeichen | Geprüfte Sicherheit durch eine zugelassene Stelle | Ergonomie, Bedienkomfort |
| CE bei elektrischen Tischen | Konformität der elektrischen Teile mit EU-Vorgaben | Stabilität, Wackelneigung |

Kennzeichnungen an Schreibtischen und ihre Aussage

## Arbeitsstättenverordnung und DGUV: was für Arbeitgeber gilt

Für Arbeitsplätze im Betrieb ist nicht die DIN EN 527 der rechtliche Ausgangspunkt, sondern das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Sie verlangen, dass Arbeitsplätze und Arbeitsmittel so gestaltet sind, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden, und dass Bildschirmarbeitsplätze ergonomischen Anforderungen genügen. Der Arbeitgeber ermittelt die Anforderungen in der Gefährdungsbeurteilung.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt mit ihren Informationen, etwa zur Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen, praktische Hinweise. Darin wird der Wechsel zwischen Sitzen und Stehen als sinnvoll beschrieben, und Sitz-Steh-Tische werden als eine Möglichkeit genannt. Eine allgemeine Pflicht, jeden Arbeitsplatz mit einem höhenverstellbaren Tisch auszustatten, ergibt sich daraus nicht.

Anders kann es im Einzelfall sein, etwa wenn die Gefährdungsbeurteilung einen Bedarf ergibt oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Wer dann die Kosten tragen kann, erklärt der Artikel [Höhenverstellbarer Schreibtisch: wer zahlt](https://sitzundtisch.de/blog/hoehenverstellbarer-schreibtisch-wer-zahlt).

Hinweis: Diese Darstellung ist eine allgemeine Information. Für die Beurteilung eines konkreten Arbeitsplatzes sind Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder Betriebsärztin zuständig.

## Maße, die im Alltag zählen

Für die eigene Planung sind vor allem drei Werte wichtig. Der **Hubbereich** muss Ihre Sitz- und Stehhöhe abdecken. Die **Plattengröße** muss für Bildschirm, Tastatur, Unterlagen und Bewegungsfreiheit reichen; für Bildschirmarbeitsplätze wird häufig eine Fläche von 160 x 80 cm als Orientierung genannt, kleinere Tische sind im Homeoffice dennoch verbreitet. Und der **Beinraum** muss frei von Querstreben und Containern sein, damit Sie nah genug an die Platte kommen.

Welche Tischhöhe zu Ihrer Körpergröße passt, berechnet der [Höhen-Rechner](https://sitzundtisch.de/tools/hoehen-rechner). Der Artikel zum [Hubbereich](https://sitzundtisch.de/blog/hubbereich-erklaert) zeigt, welche Mindest- und Maximalhöhe Sie brauchen. Wer wenig Platz hat, findet Modelle bei den [kleinen höhenverstellbaren Schreibtischen](https://sitzundtisch.de/best/kleiner-stehschreibtisch).

## Sicherheitsthemen bei Sitz-Steh-Tischen

Bei höhenverstellbaren Tischen kommen bewegte Teile hinzu. Typische Risiken sind Quetschstellen zwischen Platte und Möbeln darunter, Kippgefahr bei weit ausgefahrenem Tisch mit einseitiger Last und Kabel, die beim Hochfahren unter Zug geraten. Viele elektrische Tische haben einen Kollisionsschutz, der beim Auftreffen auf ein Hindernis stoppt.

Für den Alltag heißt das: Freiraum unter dem Tisch lassen, Traglast einhalten, Kabel mit Reserve verlegen und Kinder nicht unbeaufsichtigt mit dem Handschalter spielen lassen. Hinweise zur Kabelführung gibt der Artikel [Kabelmanagement am Stehschreibtisch](https://sitzundtisch.de/blog/kabelmanagement-stehschreibtisch), zur Stabilität der Artikel [Stehschreibtisch wackelt](https://sitzundtisch.de/blog/stehschreibtisch-wackelt).

## Kurz zusammengefasst

- DIN EN 527 regelt Maße sowie Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit von Büro-Arbeitstischen.
- Ein Normhinweis ist erst mit Prüfnachweis belastbar.
- GS und CE sind Sicherheitsnachweise, keine Ergonomie-Siegel.
- Eine allgemeine Pflicht zum höhenverstellbaren Tisch gibt es nicht; den Bedarf ermittelt die Gefährdungsbeurteilung.
- Für die Auswahl zählen Hubbereich, Plattengröße und freier Beinraum.

[Höhenverstellbare Schreibtische ansehen](https://sitzundtisch.de/best/beste-hoehenverstellbare-schreibtische)

## Häufige Fragen

**Ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch Pflicht?** Nein, nicht allgemein. Arbeitgeber müssen ergonomische Bildschirmarbeitsplätze bereitstellen; ob dazu ein Sitz-Steh-Tisch gehört, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung oder aus individuellen Gründen.

**Was sagt die DGUV zu Stehschreibtischen?** DGUV-Informationen beschreiben den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen als günstig und nennen Sitz-Steh-Tische als eine Möglichkeit. Sie sind Empfehlungen und Hilfen zur Umsetzung, keine eigene Kaufpflicht.

**Gilt die DIN EN 527 auch fürs Homeoffice?** Die Norm beschreibt Tische, unabhängig vom Ort. Welche Arbeitsschutzpflichten im Homeoffice gelten, hängt davon ab, ob ein vereinbarter Telearbeitsplatz oder mobile Arbeit vorliegt. Klären Sie das mit Ihrem Arbeitgeber.

**Erfüllt jeder Stehschreibtisch die DIN EN 527?** Nein. Viele Hersteller verweisen darauf, aber nur ein Prüfnachweis belegt es. Fragen Sie beim Hersteller nach, wenn Ihnen die Norm wichtig ist.

## Kaufberatung zu diesem Thema

- https://sitzundtisch.de/best/beste-hoehenverstellbare-schreibtische
- https://sitzundtisch.de/best/kleiner-stehschreibtisch
- https://sitzundtisch.de/best/stehschreibtisch-gestell

## Quellen

- [DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung](https://www.dguv.de/)
- [DIN Media: Normen und Standards](https://www.dinmedia.de/)
